Angesichts der stetig steigenden Lebenshaltungskosten geraten Rentner mit geringem Einkommen oft in finanzielle Schwierigkeiten. Glücklicherweise hat die Regierung spezielle Unterstützungsmaßnahmen eingerichtet, um ihre finanzielle Belastung zu lindern. Doch welche Leistungen sind das, wer ist anspruchsberechtigt und wie kann man sie beantragen?
Stärkung der Unterstützung für Rentner mit niedrigem Einkommen bis 2025(1/12)
Angesichts der galoppierenden Inflation, die die Kaufkraft von Rentnern schmälert, beschloss die französische Regierung 2025, ihre Unterstützung für Rentner mit geringen Rentenbezügen zu verstärken. Mit einer durchschnittlichen Nettorente von 1.558 € im Monat haben viele Rentner Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und einige erhalten deutlich weniger als diesen Durchschnitt. Um diesem Problem entgegenzuwirken, bietet die Regierung verschiedene Unterstützungsleistungen an, darunter die Solidaritätsbeihilfe für ältere Menschen (ASPA). Diese Beihilfe, früher bekannt als Mindestaltersrente, soll ein Mindesteinkommen für die finanziell schwächsten Rentner garantieren.
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Zulassungskriterien für Aspa (2/12)
Die ASPA (Zusatzleistung für Senioren) wird nicht automatisch ausgezahlt, weshalb die Hälfte der Berechtigten sie nicht erhält. Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen von unter 12.411,36 € bzw. Paare mit einem Jahreseinkommen von unter 19.268,76 €. Zudem muss man mindestens 65 Jahre alt sein, bei Erwerbsunfähigkeit, Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit mindestens 62 Jahre. Die ASPA wird von den Rentenkassen gezahlt und ist auf einen garantierten Mindestbetrag von 1.034,28 € für Alleinstehende begrenzt.
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Bewerbungsprozess für Aspa (3/12)
Um Anspruch auf die Aspa (Zusatzleistung für ältere Menschen) zu haben, müssen Rentner mindestens neun Monate im Jahr in Frankreich wohnen und eine Rente oder Hinterbliebenenrente beziehen. Der Antrag ist bei der französischen Rentenversicherung (Assurance retraite), dem Landwirtschaftlichen Sozialfonds (MSA) oder dem örtlichen Sozialamt (Centre communale d’action sociale) zu stellen. Ein Cerfa-Formular muss ausgefüllt werden; ein Online-Service soll das Verfahren bis Ende des Jahres vereinfachen.
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Weitere Hilfen zur Senkung der Wohnkosten (4/12)
Neben der ASPA (Zusatzleistung für ältere Menschen) gibt es weitere Unterstützungsleistungen für Rentner mit geringen Renten. Die individuelle Wohnbeihilfe (APL) und der Sozialwohnungszuschuss (ALS) helfen, die Miete zu senken. Die Anspruchsberechtigung für diese Leistungen hängt vom Einkommen, der Haushaltszusammensetzung und dem Standort der Immobilie ab. Bewohner von Pflegeheimen (EHPADs) können durch die Sozialhilfe für Unterkunft (ASH) die Wohnkosten teilweise decken.
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Finanzierung von Wohnungsanpassungen mit der APA (5/12)
Rentner, die in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben möchten, können die Beihilfe zur persönlichen Selbstständigkeit (Personalized Autonomy Allowance, APA) zur Finanzierung von Umbaumaßnahmen in Anspruch nehmen. Voraussetzung für diese Unterstützung ist jedoch ein Alter über 60 Jahre, ein Verlust der Selbstständigkeit und der Wohnsitz in Frankreich – entweder zu Hause, bei Verwandten oder in einer Seniorenresidenz.
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Bestimmte Hilfsleistungen können nicht kombiniert werden. (6/12)
Es ist wichtig zu beachten, dass manche Leistungen nicht kombinierbar sind. Beispielsweise kann die APA (Personalisierte Autonomiezulage) nicht gleichzeitig mit der einfachen Sozialhilfe für Senioren, Rentenleistungen oder der Behindertenentschädigung (PCH) bezogen werden. Daher ist es wichtig, alle notwendigen Informationen zusammenzutragen, um Fehler zu vermeiden und die erhaltenen Leistungen zu maximieren.
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Die Aspa-Zulage kann mit anderen Leistungen kombiniert werden. (7/12)
Die Aspa kann jedoch mit anderen Leistungen wie dem RSA (Aktives Solidaritätseinkommen), dem Aktivitätsbonus und Wohngeld kombiniert werden. Dadurch können Leistungsempfänger den Aspa-Höchstbetrag überschreiten und ihre finanzielle Situation verbessern. Dennoch muss jede Änderung der finanziellen Verhältnisse der Verwaltung gemeldet werden, um Überzahlungen zu vermeiden.