Angesichts der stetig steigenden Lebenshaltungskosten geraten Rentner mit geringem Einkommen oft in finanzielle Schwierigkeiten. Glücklicherweise hat die Regierung spezielle Unterstützungsmaßnahmen eingerichtet, um ihre finanzielle Belastung zu lindern. Doch welche Leistungen sind das, wer ist anspruchsberechtigt und wie kann man sie beantragen?
Stärkung der Unterstützung für Rentner mit niedrigem Einkommen bis 2025(1/12)
Angesichts der galoppierenden Inflation, die die Kaufkraft von Rentnern schmälert, beschloss die französische Regierung 2025, ihre Unterstützung für Rentner mit geringen Rentenbezügen zu verstärken. Mit einer durchschnittlichen Nettorente von 1.558 € im Monat haben viele Rentner Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, und einige erhalten deutlich weniger als diesen Durchschnitt. Um diesem Problem entgegenzuwirken, bietet die Regierung verschiedene Unterstützungsleistungen an, darunter die Solidaritätsbeihilfe für ältere Menschen (ASPA). Diese Beihilfe, früher bekannt als Mindestaltersrente, soll ein Mindesteinkommen für die finanziell schwächsten Rentner garantieren.
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Zulassungskriterien für Aspa (2/12)
Die ASPA (Zusatzleistung für Senioren) wird nicht automatisch ausgezahlt, weshalb die Hälfte der Berechtigten sie nicht erhält. Anspruchsberechtigt sind Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen von unter 12.411,36 € bzw. Paare mit einem Jahreseinkommen von unter 19.268,76 €. Zudem muss man mindestens 65 Jahre alt sein, bei Erwerbsunfähigkeit, Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit mindestens 62 Jahre. Die ASPA wird von den Rentenkassen gezahlt und ist auf einen garantierten Mindestbetrag von 1.034,28 € für Alleinstehende begrenzt.
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Bewerbungsprozess für Aspa (3/12)